Am 8. Juli 2015 wurde die Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO-Novelle 2015) rechtswirksam.

Es werden gesetzliche Meldepflichten über Anzahl und Standorte der Bienenvölker eingeführt die im Veterinärinformationssystem der Statistik Austria erfasst werden - gewissermaßen "Ohrmarken" für Bienenstände. Die wichtigsten Informationen hierzu fasst DI Peter Frühwirth auf der Website der Landwirtschaftskammer zusammen. Das eine flächendeckende Erfassung der Bienenstände für die Tiergesundheit von Bedeutung ist zeigen die hohen Fallzahlen von AFB im Tiergesundheitsbericht 2016.